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Unterhaltung und Pflege

Da die Beschilderung des landesweiten Radverkehrsnetzes StVO-Charakter hat, ist die Unterhaltung (z.B. Säuberung, Ersatz bei Beschädigung) eindeutig festgelegt.
Die Wegweiser sind straßenverkehrsrechtlich angeordnet und sind somit Eigentum und damit auch in der Verantwortung der entsprechenden Baulastträger (ggf. sind bei der Installation bereits Gestattungsverträge mit privaten Grundstückseigentümern abzuschließen). Sie erfordern - wie alle übrigen Verkehrszeichen auch - in einem wiederkehrenden Rhythmus folgende Arbeiten:
  • Prüfung der Erkennbarkeit (ggf. ständiger Freischnitt von Bäumen und Sträuchern)
  • Kontrolle der Ausrichtung der Wegweiser
  • Reinigung und Instandsetzung der Wegweiser
  • Kontrolle der Standsicherheit der Pfosten
  • Ersatz fehlender Wegweiser
Foto von einem beschmierten Zwischwegweiser
Foto von vermooster Beschilderung
Falls zur Beseitigung der Mängel Zusatzinformationen (Druckvorlagen von Routenlogos, Informationen zur Art des Einschubprofils etc.) benötigt werden, können diese für das Landesweite Radverkehrsnetz beim Betriebssitz des Landesbetriebs Straßenbau NRW angefordert werden.
Als Grundlage für die Unterhaltungsarbeiten kann man unter dem Menüpunkt "Karte und Kataster" einzelne Katasterblätter oder die Katasterblätter eines beliebigen Routenabschnittes sortiert nach Fahrtrichtung in einer PDF-Datei zusammenstellen lassen und herunterladen. Außerdem stellen das Verkehrsministerium oder der Landesbetrieb Kommunen auf Nachfrage das komplette Kataster für ihr Gebiet zur Verfügung.
Voraussetzung für die sinnvolle Nutzung der Kataster ist die Bereitschaft der Baulastträger, aktuelle Änderungen im Kataster an das Land zu melden.
Foto von zugewachsener Beschilderung
Der Film "Kontrolle und Wartung der Radverkehrswegweisung" fasst die wichtigsten Aspekte der Unterhaltung und Pflege zusammen.